Schleppbetrieb wieder möglich!

Nachdem unser Vorsitzender Jan Kappler dem Gesundheitsamt ein tragfähiges Hygienekonzept vorgelegt hat, haben wir von dort grünes Licht bekommen, den Schleppbetrieb wieder aufzunehmen.

Das bedeutet aber auch, dass die Regeln strikt einzuhalten sind und alles unternommen werden muss, um nicht den Eindruck einer Menschenansammlung zu erwecken. Insbesondere kann es zu Unverständnis und Neid führen, wenn andere unter den Einschränkungen leiden und zusehen, wie wir beim Fliegen unseren Spaß haben. Deswegen muss klar zu erkennen sein, dass wir die Vorgaben ernst nehmen und unmissverständlich einhalten.

Hier die Vorgaben aus dem Hygienekonzept:

Hygienkonzept zum Flugbetrieb
auf den Fluggeländen des Gleitschirmclub Landesbergen e. V.
Stand: 12.04.2021
Für den Flug- Groundhandling- und Schleppbetrieb auf den Fluggeländen des GSC Landesbergen e. V. gelten die vom Deutschen Hängegleiterverband (www.dhv.de) formulierten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, ergänzt durch die spezifischen Regelungen des GSC. Die für Niedersachsen aktuell gültige Corona Schutz Verordnung (CSchVO) ist in allen Bestandteilen einzuhalten! Dies gilt vor allem für die geltenden Abstandregelungen. Hierfür ist ausschließlich der Pilot / die Pilotin verantwortlich.
Wer die Regeln missachtet, kann vom Flug- und Schleppbetrieb ausgeschlossen werden.


A. Regeln des DHV
I. An Start- und Landeplätzen

  1. Vorkehrungen gegen Überfüllung des Fluggeländes treffen (z.B. Beschränkung der Piloten-Anzahl, Einteilung von Startleitern).
  2. Lenkung der Piloten an Start- und Landeplätzen durch den jeweiligen Startleiter,-Aufbau- und Startzonen (am Landeplatz Lande- und Abbauzone).
  3. Verpflichtender Eintrag der Piloten in die Startliste (Name, Telefonnummer, Uhrzeit).
  4. Einhalten des Mindestabstands von 2 m -auch bei Partnercheck etc.
  5. Bei Anwesenheit anderer Personen Mund- und Nasenschutz bereithalten und diesen
    tragen, wenn der Abstand von 2 m unterschritten werden muss.
  6. Zusätzlich Handschuhe anlegen, wenn andere Personen berührt werden müssen (z.B. bei
    Startleitercheck).
  7. Zuschauer sind fernzuhalten.
  8. Möglichkeiten zur Handhygiene an Start- und Landeplatz sicherstellen.

  9. II. Bei Windenschlepp
  10. Beim Aufbau der Winde und Vorbereitung des Schleppbetriebs maximal im 2-er-Team unter Einhaltung des Abstands von 2 m arbeiten.
  11. Übergabe der Schleppseile und Durchführung der Startleitung berührungslos.
  12. Funkgeräte, Bedien-Elemente der Winde und des Rückholfahrzeugs bei Nutzerwechsel
    desinfizieren. Möglichst keine Wechsel von Windenführer und Seil-Rückholer.
  13. B. Spezifische Regelungen für den Windenschlepp
  14. Vor Aufnahme des Schleppbetriebs eines jeden Tages erfolgt eine Einweisung der Piloten in die geltenden Hygienemaßnahmen.
  15. Der Startleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
  16. Alle Piloten melden sich über die Webseite www.gleitschirmclub-landesbergen.de ihre Teilnahme an. Der Vorstand kann die Zahl der Teilnehmer pro Schlepptag begrenzen.
    Vereinsmitglieder haben Vorrang.
  17. Piloten, die grippeähnliche Symptome zeigen oder in deren näheren Umfeld positiv
    getestete Personen bekannt sind, dürfen nicht am Schleppbetrieb teilnehmen.
  18. Zur Verfolgung möglicher Infektionsketten müssen sich die Piloten beim Eintreffen auf
    dem Gelände beim Windenfahrer in die Startliste eintragen. Bitte eigenen Stift mitbringen.
  19. Jeder Pilot hat eine Schutzmaske FFP2 mit sich zuführen.
  20. Jeder Pilot verwendet ausschließlich seine eigene persönliche Ausrüstung (Helm,
    Handschuhe, Variometer, Schleppklinke, Gurtzeug, Funkgerät). Ein Austauschen oder
    Ausleihen dieser Gegenstände ist nicht zulässig.
  21. Windenfahrer und Fahrer des Schleppfahrzeugs müssen Handschuhe tragen und beim
    Wechsel die Winde bzw. das Schleppfahrzeug an den Kontaktstellen desinfizieren.
  22. Piloten müssen sich selbstständig mit der Schleppklinke einhängen.
  23. Das Auslegen der Gleitschirme erfolgt nur im angegebenen Startbereich.
  24. Weitere Piloten haben sich mit ausreichendem Abstand in der Warte- und
    Vorbereitungspositionen aufzuhalten.
  25. Beim Groundhandling haben sich die Piloten auf dem Gelände zu verteilen.
    Landesbergen, den 12.04.2021
    Jan Kappler, 1.Vorsitzender
    GSC Landesbergen e. V.

– Schleppbetrieb nur nach Anmeldung >>> [Anmeldung].

Ich bin überzeugt, daß wir wieder gemeinsam die Disziplin aufbringen werden, um niemandem Anlaß zur Sorge zu bereiten.

Bitte beachtet auch eine rücksichtsvolle An- und Abfahrt nebst Parksituation.